Ermäßigungen

Das Land unterstützt Familien mit mehreren Kindern und gewährt folgende Geschwisterermäßigung: 2. Kind: 50%, ab dem 3. Kind: 100%. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist außerdem eine Ermäßigung oder eine komplette Befreiung vom Elternbeitrag möglich (sog. Sozialstaffel). Bitte fragen Sie hierzu gerne bei uns nach. Folgende Familien werden vom Kita-Beitrag komplett befreit:


  • Familien die Wohngeld erhalten,
  • Familien, die Kinderzuschlag erhalten,
  • Familien die Leistungen nach dem SGB II (z.B. Grundsicherung) oder SGB XII (z.B. Sozialhilfe) erhalten,
  • Familien die Asylbewerberleistungen erhalten.

 

In diesen Fällen benötigen wir eine Kopie der entsprechenden Bescheide, weil wir die Kinder sonst nicht betreuen können.


Kurzinfo Sozialstaffel in 12 Sprachen

Familien mit geringem Einkommen erhalten beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde ihres Wohnsitzes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ermäßigung von bis zu 100%. Dafür ist dort folgender Antrag zu stellen und dann der entsprechende Bescheid bei uns einzureichen (bis zur Vorlage des Bescheides buchen wir den vollen Kitabeitrag ab):


Antrag Sozialstaffel

Im Kreis Ostholstein gibt es zusätzlich eine Ermäßigung für KiTa-Kinder in Höhe von 50%, wenn ältere Geschwisterkinder in der OGS betreut werden. Die "normale“ Geschwisterermäßigung erfolgt im Kreis Ostholstein leider nur auf Antrag und nicht automatisch. 

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