Elternbeiträge

Die Finanzierung von Kitas in SH wird zu ca. 2/3 durch Zuschüsse des Landes, der Kreise und der Kommunen und ca. zu 1/3 durch Elternbeiträge sichergestellt. Diese sind nach § 31 KiTaG-SH in ganz SH gleich und richten sich nach der Dauer der täglichen Betreuung:


  • Krippe - 8 Stunden: 232,- €, 9 Stunden: 261,- €

                                                                   

  • Elementargruppe - 8 Stunden: 226,40 €, 9 Stunden: 254,70 €


Geschwisterermäßigungen

Wenn Geschwister in den Kitas betreut werden, ermäßigt sich der Beitrag beim 2. Kind um 50%. Ab dem 3. Kind sind diese beitragsfrei.


Werden Kinder in der OGS betreut, dann reduziert sich der Beitrag bei Kitas im Kreis Herzogtum Lauenburg um weitere 12,5% (zusätzlich zur oben genannten Geschwisterermäßigung). Das Geschwisterkind muss an 4 Tagen die Woche betreut werden. Die Kosten müssen von der Familie selbst getragen werden. 


Ermäßigungen

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können weitere Ermäßigungen gewährt werden.


Windelgeld:

Die Einrichtungen Kinderhaus Ratzeburg und Kinderscheune beschaffen entsprechend des Bedarfes die Windeln (Pampers). Diese werden dann mit 0,35 €/ Stück berechnet.


Mittagessen:

Die Kosten für das Mittagessen liegen derzeit bei 4,40 €. Die finanzielle Abwicklung läuft über die App Kitafino. Bei rechtzeitiger Abmeldung wird tagesgenau abgerechnet. Das Mittagessen wird geliefert von Grönau Catering (www.groenaucatering.de). Bei entsprechenden Voraussetzungen ist auch beim Mittagessen eine Ermäßigung möglich.


Mittagessen Rappelkiste:

Hier liegen die Kosten aktuell bei einer monatlichen Pauschale von 77,00 €. Das Essen wird vor Ort vom hauseigenen Koch zubereitet.


Frühstück:

Die meisten Zutaten für unser Frühstück beziehen wir von dem Demeter-Bauernhof Lämmerhof (www.laemmerhof.de). Das Frühstück kostet 12,- € pro Kind und Monat, wobei der Beitrag unabhängig von Ferien und Anwesenheit erhoben wird.


Frühstück Rappelkiste und Natur-Kinderhaus:

Die Kinder bringen ihr eigenes Frühstück mit.


Nutzungspauschale Zwergenstübchen:

Hier wird monatlich eine Nutzungspauschale in Höhe von 10€ erhoben. 


Abbuchung:

Die Elternbeiträge, das Frühstücksgeld und ggf. das Windelgeld und die Nutzungspauschale werden per Einzugsermächtigung jeweils am 10. eines Monats vom Konto der Eltern eingezogen. Die Ermächtigung zum Einzug ist Bestandteil der Aufnahmebedingungen.


SEPA-Lastschriftmandat